B.back - Aufbauseminar Punkteabbau (ASP)
Das Kraftfahrtbundesamt teilt der Verwaltungsbehörde ab 8 Punkten den Punktestand des Betroffenen mit, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können:
- Bei 8 – 13 Punkten erfolgt eine Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) und es besteht die Möglichkeit, freiwillig an einem Seminar teilzunehmen.
- Ergebnis: unter 8 Punkte = 4 Punkte abbauen
- Bei 9 und mehr Punkten = 2 Punkte abbauen
- Ab 14 Punkten wird durch die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar angeordnet. Ein Punktabzug erfolgt nicht.
- Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nur alle 5 Jahre möglich.
- Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wird dem Fahrer/in angeboten, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Wird die Teilnahmebescheinigung nicht innerhalb von 3 Monaten vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Seminardauer:
mindestens 2 Wochen, höchstens 4 Wochen
Sitzungen:
4 zu je 135 Minuten, zusätzlich muss eine Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfinden, mindestens 30 Minuten je Teilnehmer
Seminarziele:
Abbau und Verbesserung problematischer und gefahrenträchtiger Komponenten des Verkehrsverhaltens und der Einstellungen und Werthaltungen zum Straßenverkehr, insbesondere durch:
- Bewusstmachen besonders risikoreicher Formen des Verkehrsverhaltens
- Erkennen eigener problematischer Verhaltensweisen und Einstellungen
- Aufdecken der Selbstverborgenheit des Fahrverhaltens und der Fahrmotive
- Bewusstmachen von Zusammenhängen zwischen Gefühlen und Fahrverhalten
- Anregen zur Selbstbeobachtung, Selbstkontrolle und Selbstkritik des Fahrverhaltens
Termine: auf Anfrage
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